Jugendhaus Gleis 2 – Hausordnung
Im Jugendhaus Gleis 2 gelten folgende Regeln für ein respektvolles und sicheres Miteinander.
Hausordnung Jugendhaus Gleis 2
- Jugendliche zwischen 12 und ca. 20 Jahren sind herzlich willkommen.
- Alle Jugendlichen erkennen die Hausordnung mit Betreten des Geländes an.
- Wir halten uns an gültige Gesetze, insbesondere an Artikel 1 des Grundgesetzes und das komplette Jugendschutzgesetz.
- Wir pflegen einen gewaltfreien Umgang miteinander und gehen pfleglich mit sämtlichen Gegenständen um.
- Zigaretten, Vapes, Alkohol, Drogen und Waffen jeglicher Art sind auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt. Mitgeführte Gegenstände dieser Art werden umgehend von den Mitarbeitenden eingezogen.
- Alle Jugendlichen erklären sich einverstanden, dass Fotos oder Filmaufnahmen ihrer Person zu Zwecken des Jugendhauses für Print- und Onlinewerbung sowie Social-Media-Plattformen verwendet werden dürfen.
- Die Nutzung des Jugendhauses einschließlich der Außenanlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen und Verletzungen wird keine Haftung übernommen.
- Das Hausrecht haben alle Mitarbeitenden des Jugendhauses. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
- Verstöße gegen die Hausordnung führen zu Hausverboten oder bei strafrechtlich relevanten Verstößen zur polizeilichen Anzeige.
- Wird ein Hausverbot missachtet, ist der Strafbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt.
Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.